Handelsübliches Backpulver im Weinbau von der EU VERBOTEN

Ja hallo gehts noch!

Aktuelle Entwicklung: EU-Verbot für handelsübliches Backpulver im Weinbau

  • Seit Mai 2025 dürfen Winzer in der EU kein handelsübliches Backpulver (Natriumbicarbonat) mehr als Pflanzenschutzmittel gegen echten Mehltau einsetzen. Grund: Der Stoff wurde nicht mehr als „Grundstoff“, sondern als kommerziell zugelassenes Mittel (z. B. NatriSan) eingestuft. (Quellen: gruene-unterfranken.detop agrarrheinhessen-news.de)

  • Folge: Winzer müssen nun teurere zugelassene Produkte wie NatriSan verwenden – etwa 550 % teurer als normales Backpulver. Das belastet viele Betriebe finanziell erheblich. (Quellen: rheinhessen-news.detop agrar)

  • Die Entscheidung wird scharf kritisiert: Winzer bezeichnen sie als absurd und wirtschaftlich belastend, insbesondere für den ökologischen Anbau. Forderungen nach politischer Intervention oder einer Rücknahme kursieren. (Quellen: rheinhessen-news.detop agrar)

Bewährte Wirkung und Empfehlungen

  • Backpulver war lange ein günstiges, simples Hausmittel, das besonders gegen den echten Mehltau an Reben eingesetzt wurde.

  • Weinbauinstitute, etwa in Luxemburg, empfehlen den Einsatz von Natriumbicarbonat (also auch Backpulver) – ohne Wartezeit – z. B. für die letzten Spritzungen der Saison. Es wirkt als „Resistenzbrecher“ und hilft, übermäßiger Fungizidnutzung und Resistenzen vorzubeugen. (Quelle: agriculture.public.lu)

  • Als Hausmittel wird Backpulver (mit Öl + Spüli), aber auch Milch oder pflanzliche Sude (Ackerschachtelhalm, Knoblauch etc.) gern genutzt – wenn auch nur im Anfangsstadium oder vorbeugend. (Quellen: Gartenjournal.netMein schöner GartenDelinat - Wein aus reicher Natur)

Fazit

  • Im Kern: Der wirksame Einsatz von Backpulver im Weinbau ist derzeit EU-weit stark eingeschränkt – zugelassene Optionen sind deutlich teurer.

  • Fachleute und Winzer sehen das kritisch, sowohl aus Kosten- als auch aus Umweltperspektive.

  • Dennoch gibt es weiterhin Empfehlungen für alternative Ansätze im Weinbau, etwa pflanzliche oder natürliche Hausmittel, solange sie rechtlich zulässig sind.

Na dann mal Prosit!

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